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G-F-G

  • Bitte um Unterstützung zum Jubiläumsjahr 2015/2016

    Aus Anlaß des 200. Geburstages (2016) sowie des 120. Todestages (2015) des schlesischen Dichters plant der Heimatverein Siebleben eine Reihe von Veranstaltungen und Veröffentlichungen. So konnte als Festredner der bekannte Literaturkritier Hellmuth Karasek gewonnen werden.

    Eine Programmvorschau wird auch in den nächsten Gustav-Freytag-Blättern veröffentlicht, die bei mir (Anschrift siehe Impressum) kostenlos angefordert werden können.

    Die Gustav-Freytag-Gesellschaft e. V. möchte diese Veranstaltungen unterstützen und bittet daher um Spenden, um die nicht unerheblichen Kosten decken zu können.

    > Hier bitte klicken < für den Spendenaufruf des 1. Vorsitzenden der Gustav-Freytag-Gesellschaft e. V., Herrn Dr. Helmut Beifuss. (Zum Anzeigen benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie bei Bedarf kostenlos > hier < bei Adobe herunterladen können.)

    Hier die Kontodaten für Ihre Überweisung:
    Kontoinhaber: Gustav Freytag Gesellschaft e. V.
    Stichwort: Haus Siebleben
    IBAN: DE56 3007 0010 0420 3535 00 (Zum Kopieren: DE56300700100420353500)
    BIC: DEUTDEDDXXX

    Die Gustav-Freytag-Gesellschaft e. V. ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

    Im Namen der Gustav-Freytag-Gesellschaft e. V. herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

  • Die Gustav-Freytag-Gesellschaft trauert um Waldemar Zylla (1931-2011) - Ein Nachruf

    Mit Bestürzung und Trauer nahm die Gustav Freytag Gesellschaft die Nachricht vom Tode ihres langjährigen aktiven Mitglieds Waldemar Zylla entgegen, der kurz vor Vollendung seines 80. Lebensjahres verstarb.

  • Gustav Freytag Gesellschaft e.V. aufgelöst

    Heute habe ich die unangenehme Pflicht, über das Ende der Gustav Freytag Gesellschaft e.V. zu berichten.

    Nachdem die Tätigkeit der Gesellschaft schon einmal zur Ruhe gekommen war, gelang vor etlichen Jahren eine - zunächst - erfolgreiche Wiederbelebung mit dem Vorsitzenden Herrn Dr. Helmus Beifuss. Leider hielt diese Entwicklung, wie in so vielen literarischen Gesellschaften, auf Dauer nicht an. Es fand im Laufe der Jahre ein Mitgliederschwund statt, dem keine Neuzugänge gegenüber standen, so daß die Anzahl der Mitglieder immer weiter sank. Es gab zwar immer wieder Kontakte und Interessenten, was sich jedoch nicht in Beitrittserklärungen niederschlug. Zudem: "Nicht eben förderlich ist sicher der Freytag immer noch anhängende, wenngleich vielerorts widerlegte, Vorwurf des Antisemitismus.", wie Dr. Beifuss in der letzten Ausgabe der Gustav Freytag Blätter (Nr. 67/68, 2016/2017, S. 3) schrieb.

    So blieb nach langen Überlegungen, ob und wenn ja wie es weiter gehen könnte, unter Brücksichtigung aller relevanten Fakten und realistischen Einschätzung der Möglichkeiten letztlich nur die Entscheidung, die Gustav Freytag Gesellchaft e.V. aufzulösen. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat am 31. August 2018 daher die Auflösung der Gustav Freytag Gesellschaft e. V. beschlossen.

    Davon nicht betroffen ist diese Webseite, da sie von Anfang an von mir in Eigenregie und privat betrieben wird. Soweit es meine Zeit erlaubt, soll die Seite deutlich ausgebaut werden, um zumindest so das Andenken an Gustav Freytag und sein Werk aufrecht zu erhalten.

     

    Nachtrag am 21. Januar 2020

    Inzwischen wurde die Liquidation der G-F-G beendet und die Gesellschaft im Vereinsregister endgültig gelöscht. Die "Gustav-Freytag-Gesellschaft e.V." ist also, wie manche andere literarische Gesellschaft, Geschichte.
    Bedingt durch meine schwere Erkrankung im Frühjahr 2019 konnte seither auf dieser Webseite nicht viel Neues eingestellt werden. Da ich mich inzwischen wieder gut erholt habe, soll der oben angesprochene Ausbau der Gustav-Freytag-Informationsseite künftig vorangetrieben werden.

    Bernhard Gregor

     

  • Satzung der ehemaligen Gustav-Freytag-Gesellschaft e. V.

    § 1

    Die Gustav-Freytag-Gesellschaft e V. mit dem Sitz in Ratingen-Hösel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
    Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erforschung von Leben, Werk und Wirkung Gustav Freytags sowie der Erforschung der Literatur und Kultur seiner Zeit.
    Die Gesellschaft soll die Gustav Freytag in der Literatur und Kulturgeschichte des 19. Jahrhunderts zukommende Bedeutung im Bewußtsein der Öffentlichkeit aufrecht erhalten.

     

    § 2

    Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch:
    1. Vorträge, Lesungen, Funk- und Fernsehsendungen, Studientagungen und sonstige Veranstaltungen,
    2. Förderung der Gustav-Freytag-Forschung, insbesondere der literaturwissenschaftlichen und der historischen, politischen und pädagogischen Aspekte seines Werkes,
    3. Herausgabe eines Periodikums, das der in § 1 Abs. 2 genannten Zwecksetzung entspricht,
    4. Ausbau des Gustav-Freytag-Archivs und der Gustav-Freytag-Bibliothek in Ratingen-Hösel.

     

    § 3

    Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.
    Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
    Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die gemeinnützige Stiftung Haus Oberschlesien, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

     

    § 4

    Mitglieder der Gustav-Freytag-Gesellschaft können sein:
    a) Ordentliche Mitglieder,
    b) Familienmitglieder
    c) Ehrenmitglieder.
    Ordentliche Mitglieder sind natürliche und juristische Personen.
    Familienmitglieder sind solche aus der gleichen Familie. Diese haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder. In der Beitragsordnung können für diese niedrigere Jahresbeiträge festgesetzt werden.
    Zum Ehrenmitglied kann von der Mitgliederversammlung ernannt werden, wer sich um die Gustav-Freytag-Forschung oder um die Pflege der Werke Gustav Freytags besondere Verdienste erworben hat.
    Die Mitgliedschaft wird auf Antrag durch Beschluß des Vorstandes erworben.

     

    § 5

    Die Höhe des Jahresbeitrages setzt der Vorstand auf Vorschlag der Mitgliederversammlung fest.

     

    § 6

    Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch Abmeldung am Schluß des Jahres oder durch Streichung. Ausgeschlossen werden Mitglieder, die trotz wiederholter Mahnung ihren Beitrag nicht bezahlen oder sich so verhalten, daß sie den Interessen oder dem Ansehen der Gesellschaft schaden. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Gegen eine Entscheidung, durch die ein Antrag auf Aufnahme in die Gesellschaft abgelehnt wird, kann die Mitgliederversammlung angerufen werden, die dann endgültig entscheidet.

     

    § 7

    Die Gustav-Freytag-Gesellschaft ist im Vereinsregister eingetragen.

     

    § 8

    Die Organe der Gesellschaft sind:
    a) die Mitgliederversammlung,
    b) der Vorstand.

     

    § 9

    Die Mitgliederversammlung tritt alle drei Jahre zusammen. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die Satzung, wählt den Vorstand, nimmt den Bericht des 1. Vorsitzenden und den Kassenbericht des Schatzmeisters entgegen, erteilt dem Vorstand Entlastung und ernennt die Ehrenmitglieder.
    Die Mitglieder werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit mindestens zweiwöchiger Frist eingeladen. Jedes Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch ein anderes Mitglied vertreten lassen, indem es diesem seine Stimme durch schriftliche Vollmacht überträgt.
    Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder.
    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß stattfinden, wenn mindestens 25 % der Mitglieder die Einberufung vom Vorstand unter Angabe der Zwecke und Gründe schriftlich verlangen.
    In Ausnahmefällen ist Beschlußfassung auch im schriftlichen Verfahren zulässig. Der Beschluß im schriftlichen Verfahren ist nur wirksam bei Beteiligung von mindestens der Hälfte der Mitglieder.

     

    § 10

    Der Vorstand besteht aus:
    a) dem 1. Vorsitzenden,
    b) dem 2. Vorsitzenden, der gleichzeitig Schatzmeister ist,
    c) dem 3. Vorsitzenden, der gleichzeitig Schriftführer ist.
    Diese sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.
    Der Schriftführer hat über die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen Protokoll zu führen. Das Protokoll ist von ihm und dem Vorsitzenden zu unterschreiben.
    Dem Schatzmeister obliegt die Rechnungs- und Kassenführung. Er legt den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung den Kassenbericht vor. Die Zahlungen aus der Gesellschaftskasse erfolgen durch den Schatzmeister, soweit sie sich auf den normalen Geschäftsbetrieb beziehen. Andere Ausgaben bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes.
    Sitzungen des Vorstandes werden nach Bedarf durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter, einberufen. Vorstandsbeschlüsse können auch, sofern nicht ein Vorstandsmitglied auf mündliche Aussprache besteht, auf schriftlichem Wege erfolgen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe vertreten ist. Er entscheidet bei seinen Beschlüssen mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der Vorstand kann mit Zustimmung der Mitgliederversammlung einen Geschäftsführer bestellen.

     

    § 11

    Satzungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung durch eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder beschlossen. Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen. Zu der Änderung des Zwecks der Gesellschaft bedarf es eines einstimmigen Beschlusses. Soll der Sitz der Gesellschaft geändert werden, so müssen sämtliche Mitglieder des Vorstandes zustimmen.

     

    § 12

    Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung. Am Erscheinen verhinderte Mitglieder können sich schriftlich an dieser Abstimmung beteiligen. Zum Beschluß der Auflösung ist Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

     

    § 13

    Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

     

    Satzung in dieser geänderten Fassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 18. August 2012

     

    HINWEIS

    Die "Gustav-Freytag-Gesellschaft e. V." wurde durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 31. August 2018 aufgelöst und am 27. November 2019 im Vereinsregister endgültig gelöscht.

  • Vorstand der Gustav-Freytag-Gesellschaft e.V.

    Der seit 18. August 2012 amtierende Vorstand der Gustav-Freytag-Gesellschaft e.V. (seit 31. August 2018 die Liquidatoren):

     

    1. Vorsitzender: Dr. Helmut Beifuss

    2. Vorsitzender und Kassier: Dr. Peter Chmiel

    3. Vorsitzender und Schriftführer: Bernhard Gregor

     

    Kontaktadresse: siehe Impressum. Mails und Post werden weitergeleitet.

Kurz-Biographie

Gustav Freytag wurde am 13. Juli 1816 in Kreuzburg (Schlesien) geboren. Sein Vater Gottlob Ferdinand war Arzt, seine Mutter Henriette Albertine eine geborene Lehe. Mit Unterbrechung war Gottlob Ferdinand Bürgermeister von Kreuzburg. Freytag studierte bei Hoffmann von Fallersleben und Karl Lachmann. Da er aus politischen Gründen keine Professorenstelle bekam, wurde er zunächst als Privatdozent in Breslau tätig. Ab 1848 gab er gemeinsam mit Julian Schmidt die nationalliberale Zeitschrift „Die Grenzboten“ heraus. Seine Artikel brachten ihm u. a., daß er von Preußen steckbrieflich gesucht wurde. Er ließ sich schließlich in Siebleben bei Gotha nieder, wo ihm später von Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha der Hofratstitel verliehen wurde.

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Die Lehren des Bertram

Die Ahnen - Bd. 2: Das Nest der Zaunkönige

Immo, der Held der Geschichte empfängt von dem alten Mönch Bertram des Klosters Hersfeld für sein Leben diese vier Lehren:

 

1) Birg niemals in die Hand eines Herrn, was du allein behaupten kannst.

2) Üble Botschaft auf der langen Bank macht dem Boten und dem Wirt das Herz krank.

3) Mißachte den Eid, der in Todesnot geschworen wird. Wer dir Liebes gelobt sich vom Strange zu lösen, der sinnt dir Leid, so oft er des Strickes sich schämt.

4) Deines Rosses letzter Sprung, deines Atems letzter Hauch sei für den Helfer, der um deinetwillen das Schwert hob.

 

Entnommen aus:
Gustav Freytag „Die Ahnen, Band 2: Das Nest der Zaunkönige“ Gesammelte Werke in 22 Bänden, 9. Band, Verlag von S. Hirzel, Leipzig, 2. Auflage 1897, S. 27

Otto, Norbert: Julian Schmidt. Eine Spurensuche (Rezension von Bernhard Gregor)

„Was für eine große, gewaltige Zeit machen wir durch. Ein späteres Jahrtausend wird sich darüber wundern, was für ungeheure Kerle wir gewesen sind!“ (Seite 193, Julian Schmidt an Fritz Reuter, undatiert)

 

Cover: Julian SchmidtZum Inhalt

Julian Schmidt (1818-1886), obwohl heute weitgehend unbekannt, gehörte im 19. Jahrhundert zu den einflußreichsten Publizisten und Literaturkritikern. Sein Bekannten- und Freundeskreis umfaßt viele auch heute noch geläufige Autoren. Zusammen mit Gustav Freytag gehört er zu den Begründern des Bürgerlichen Realismus.
Norbert Otto folgt seinem Lebensweg und konnte für diese Biographie viele bisher unveröffentlichte Dokumente der Zeit berücksichtigen. So entsteht nach und nach ein Lebensbild Julian Schmidts - und auch eine lebendige Schilderung der literarischen Verhältnisse jener Zeit.

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